Erschließung der Hausgeschichten

Um bei der Auflistung der Bewohner eines Hauses Platz zu sparen, wurden genealogische Zeichen benutzt und ein bestimmtes Muster eingehalten. Die folgenden Erklärungen sollen dem Leser helfen, die in den Tabellen enthaltenen Informationen zu erschließen.

Spalte 1: Zeitraum

Zu jedem Haus werden die Bewohner in chronologischer Reihenfolge aufgeführt; die erste Spalte enthält den Zeitraum, in dem die jeweiligen Personen in dem Haus gewohnt haben. Der Zeitraum beginnt bei Personen, die in dem Haus geboren sind, mit dem Geburtsjahr, ansonsten mit dem frühesten in den Quellen genannten Jahr; oft haben die Menschen aber auch schon vorher dort gelebt. Ende des Zeitraums ist das Jahr, bis zu dem die Personen nachweisbar (also laut Quellenangaben) in dem Haus gewohnt haben; oft haben sie aber auch danach noch dort gelebt. Umgekehrt kann es vorkommen, dass ein Adressverzeichnis nach einem Todesfall nicht aktualisiert wurde, die Person zu der angegebenen Zeit also nicht mehr gelebt hat. Bei Ehepaaren und Mehrfach-Ehen ist als Enddatum das Jahr angegeben, bis zu dem der Längstlebende dort gewohnt hat. Haben mehrere Bewohner das gleiche Anfangsjahr (z. B. bei Erstbezug des Hauses), so werden die zuerst endenden Zeiträume zuerst genannt.

Spalte 2, Zeile 1

In der 2. Spalte sind die zur jeweils angegebenen Zeit im Haus wohnenden Erwachsenen aufgeführt. Kinder werden nur aufgeführt, wenn sie volljährig (früher 14 oder 16 Jahre, später 18 Jahre) wurden und von ihnen aus dieser Zeit etwas in den Quellen zu erfahren ist. Die Aufzählung der vielen Abkömmlinge, die schon im Kindesalter starben, würde den Rahmen dieser Seiten sprengen; sie sind aber im Ortsfamilienbuch enthalten.

Bei Ehepaaren wird als erste Person genannt, wer in dem Haus geboren oder noch überlebender Partner ist. Wenn auf das Ehepaar oder die Person an anderer Stelle Bezug genommen wird, erhält der Eintrag eine Nummer (in Klammern). Die Nummern haben i. d. R. nichts mit der Generationenfolge zu tun, können aber zufällig damit übereinstimmen.

  • Vorname(n): Es sind alle Vornamen, die beim Taufeintrag stehen, genannt. Der Rufname - sofern bekannt - ist unterstrichen; er ergibt sich entweder schon aus dem Taufeintrag oder durch die spätere Verwendung in Adressverzeichnissen. Auf Abkürzungen wurde verzichtet; Ausnahmen sind die Vornamen Joh. (=Johann) und Friedr. (=Friedrich) bei Männern und Cath. bzw. Kath. (=Catharina bzw. Katharina) bei Frauen. Unbekannte Vornamen werden mit NN angegeben.
  • Familienname: Frauen sind mit ihrem Geburtsnamen genannt. Die unterschiedlichen Schreibweisen wurden auf die heute gebräuchliche Form vereinheitlicht (Scheiffers → Scheips). Unbekannte Familiennamen werden mit NN angegeben.
  • Abstammung oder Verwandtschaft: Hinter dem Namen einer Person steht – soweit bekannt – die Nummer ihrer Eltern. Falls die Eltern in einem anderen Haus wohn(t)en, ist deren Hausnummer genannt.

    Beispiel: Der Eintrag „Müller ↓2 Nr. 3“ bedeutet, dass die Person Müller von dem Ehepaar mit der Nummer (2) aus Haus Nr. 3 abstammt.

    Wenn beim Bezug auf ein Ehepaar nur einer der beiden Partner gemeint ist, so wird dieser durch die Zeichen ♂ (Ehemann) bzw. ♀ (Ehefrau) hinter der Nummer eindeutig gekennzeichnet.

    Beispiel: Ilse Meier, Schwester v. (3♀) bedeutet, dass Frau Meier die Schwester der Ehefrau aus der Ehe mit der Nummer 3 ist.

  • Geburtsdatum und -ort: Als nächstes folgt das Geburtsjahr der Person, z. B. * 1801. Durch die Kirchenbücher sind zwar meist auch Tag und Monat der Geburt bekannt, hier erscheint aber die Angabe des Jahres ausreichend. Aus Datenschutzgründen sind Daten noch lebender Personen nach 1950 nur genannt, sofern sie öffentlich zugänglichen Quellen entstammen, z. B. Sterbeanzeigen.

    Der Geburtsort ist nur angegeben, wenn die Person nicht in Holzhausen geboren ist. Umgekehrt kann ein fehlender Geburtsort aber bedeuten, dass dieser für den Betreffenden nicht bekannt ist.

  • Sterbejahr und Ort: Hinter dem Geburtsjahr steht das Sterbejahr der Person, z. B. † 1880, bei gefal-lenen Soldaten wird das Zeichen ⚔ benutzt. Durch die Kirchenbücher sind zwar meist auch Tag und Monat der Geburt bekannt, hier erscheint aber die Angabe des Jahres ausreichend.

    Hinter dem Sterbejahr ist der Ort angegeben, an dem die Person zuletzt gelebt hat. Der Sterbeort, der oftmals davon abweicht (z. B. Nieheim/Krankenhaus) wird dagegen nicht genannt. Der letzte Wohnort fehlt, wenn er nicht bekannt ist oder die Person in Holzhausen gestorben ist.

  • Beruf: Als letztes wird bei einer Person ihr Beruf genannt. Da die meisten Verzeichnisse noch in den Zeiten fehlender Gleichberechtigung entstanden sind, gibt es Berufsbezeichnungen fast nur für Männer. Erst im 20. Jahrhundert wurde bei Trauungen oder Sterbefällen auch der Beruf der Frau genannt.

    Der Beruf bezieht sich i. d. R. auf das Jahr, in dem die Person in den Quellen auftaucht. In etlichen Fällen sind auch mehrere Berufe angegeben. Viele Auswärtige, die zunächst als Tagelöhner für den Freiherrn von Borch gearbeitet haben, ergriffen nach einer Heirat mit einer Frau aus Holzhausen einen anderen Beruf und wurden z.B. Landwirt.

Zeile 2: Ehepartner

In den weiteren Zeilen eines Eintrages werden nach dem ⚭-Zeichen die Ehepartner der zuerst genannten Person aufgeführt; mehrere Ehen der Person sind mit einer Nummer vor dem ⚭-Zeichen versehen. Scheidungen sind mit ⚮ dargestellt; soweit bekannt ist das Scheidungsjahr genannt. Beispiel: 1-⚭ 1850 bedeutet, dass die Person ihren ersten Partner 1850 geheiratet hat. Dahinter folgen die Abstammung, Geburtsdatum und -ort, Sterbejahr und -ort sowie Beruf des Partners.

War auch der Ehepartner mehrfach verheiratet, so werden dessen Ehen nach dem ⚭-Zeichen nummeriert (siehe das Beispiel weiter unten). Wichtig: liegt das Traudatum weiterer Ehen innerhalb des Wohnzeitraums (Spalte 1), so hat auch der entsprechende Partner in diesem Haus gewohnt!

Zusammenfassung der benutzten Zeichen

(#) relative Nr. der Ehe, auf die bei Querverweisen verwiesen wird. Ohne weitere Angabe bezieht sich die Nummer auf das gleiche Haus, ansonsten wird die Adresse (bezogen auf 2022) angegeben.
downarrow;#Kind von (#)
*geboren, Jahr und Ort
†, ⚔gestorben, gefallen; Jahreszahl vor dem Zeichen: vor diesem Jahr gestorben
♂, ♀männlicher bzw. weiblicher Ehepartner der betr. Ehe (#)
1-⚭ , 2-⚭Ehen der vorgenannten Person (Jahr)
⚭-1, ⚭-2Ehen der nachgenannten Person (Jahr)
⚮, ⚯geschieden, uneheliche Verbindung

Beispiel 1:

1670-1745(1) Carl Mustermann * 1670 † 1730, Fuhrmann
1-⚭ 1700 Cath. Müller * 1671 Pömbsen † 1703
2-⚭ 1704 Maria Meier * 1673 † 1745

Carl Mustermann (relative Nummer 1) wurde 1670 geboren, er war Fuhrmann. Er wohnte in dem Haus von 1670 bis zu seinem Tod 1730. Er heiratete im Jahr 1700 Catharina Müller, die 1671 in Pömbsen geboren wurde und 1703 starb. 1704 heiratete er in 2. Ehe Maria Meier, geboren 1673. Sie wohnte ab 1704 (ab 1730 als Witwe) in dem Haus bis 1745.

Beispiel 2:

1701-40
1750-55
Heinrich Mustermann 1-1 * 1701 † 1755
⚭-2 Anna Schulte * 1702 2 in Nr. 3

Heinrich Mustermann war Sohn von Carl (s. Beispiel 1) aus dessen 1. Ehe, er wurde 1701 in dem Haus geboren und lebte dort bis 1740 und später noch einmal von 1750 bis 1755. Er heiratete Anna Schulte (geboren 1702, Kind von Nr. (2) in Haus Nr. 3; dies war die 2. Ehe der Anna Schulte.

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